9-Euro-Ticket im Raum Fulda ab Montag erhältlich

FULDA (jo). Nach dem heutigen positiven Votum des Bundesrats ist es sicher: 9-Euro-Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommt. Auch in der Region Fulda ist man bestens auf die Sonderaktion in den Monaten Juni, Juli und August 2022 vorbereitet. Ab Montag startet in Fulda der Verkauf des 9-Euro-Tickets. Gültig ist das Ticket dann erst ab Juni. Die Stadt Fulda, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda (LNG) sowie die RhönEnergie Fulda informieren über die Details:

Die Aktionsmonatskarte „9-Euro-Ticket“ können alle Kundinnen und Kunden ab 6 Jahren für die Monate Juni, Juli und August 2022 erwerben (Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos). Das Ticket ist ab Montag, 23. Mai, im Vorverkauf über die RMV-App, am Kundenschalter Busbahnhof „Stadtschloss“ in Fulda und in allen Linienbussen der RhönEnergie Verkehrsbetriebe beim Fahrpersonal erhältlich. Weitere Verkaufsstellen sind: Die RMV-Mobilitäts-Info Fulda im Reisezentrum direkt im Bahnhof Fulda, In der Geschäftsstelle der LNG Fulda im Zieherser Weg 2 in Fulda, in Neuhof am Kiosk „Hillenbrand“ im Zollweg sowie an den Fahrkartenautomaten an allen Bahnhöfen. Der Aktionszeitraum gilt vom 1. Juni (0 Uhr) bis 31. August 2022 (23.59 Uhr). Das Ticket wird monatsscharf (nicht gleitend) für die Monate Juni, Juli oder August zum Preis von je 9 Euro pro Monat ausgegeben. Es ist auch möglich, sich gleich drei Tickets (für 27 Euro) für drei Monate im Voraus zu kaufen. Auch ist der Kauf mehrerer Tickets für denselben Monat (z.B. für Partner oder Kinder) möglich. Das einzelne 9-Euro-Ticket ist allerdings personenbezogen: Nutzerinnen und Nutzer müssen ihren Namen auf das dafür vorgesehene Feld auf dem Ticket eintragen. Bei der Fahrkartenkontrolle müssen sie das Ticket und einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen können.

Das 9-Euro-Ticket gilt deutschlandweit im gewählten Kalendermonat in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der 2. Klasse. Hierzu zählen neben Linienbussen u. a. auch S-Bahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen. Außerdem gilt das Ticket im Schienenpersonennahverkehr (z. B. Regionalbahn, Regionalexpress). Man kann also beispielsweise in Fulda mit dem Bus zum Bahnhof fahren, von dort mit dem Regionalexpress nach Frankfurt und in Frankfurt mit allen S-, U- und Straßenbahnen und Bussen weiterfahren. „Wer viel Zeit mitbringt, kann mit dem 9-Euro-Tickert auch mit Zügen des Regionalverkehrs beispielsweise bis nach Berlin fahren – mit sechsmal umsteigen und mindestens sieben Stunden Fahrzeit“, rechnet Malte Horrer vom Mobilitätsmanagement der der Stadt Fulda vor.

Die Nutzung des DB-Fernverkehrs (z.B. ICE/EC/IC) oder anderer Fernzüge und Fernbusbetreiber ist mit dem Ticket allerdings nicht möglich. Auch Umtausch und Erstattung sind beim 9-Euro-Ticket ausgeschlossen.

Weitere wichtige Hinweise für Inhaberinnen und Inhaber von Zeit-/Dauerkarten u.ä.:

Sofern die einzelnen Aktionsmonate in die zeitliche Gültigkeit einer RMV-Zeitkarte fallen, können Bestandskunden ihre Tickets zu den oben genannten Konditionen weiter nutzen. Für die Preisreduzierung/Erstattung gilt Folgendes:

Regelung für Bestandskunden (Barzahlung, kein Abonnement):

Besitzer*innen der Produkte (Schülerticket Hessen bar, Jahreskarte übertragbar, Seniorenticket Hessen bar und Seniorenticket Hessen Komfort bar), also ohne Abonnement, können voraussichtlich ab Anfang Juni die Erstattung der anteiligen Differenz zum bereits gezahlten Ticketpreis online beantragen.

Regelung für Bestandskunden (Abo- und Jahreskarten):

Besitzer*innen der Produkte (Jahreskarte übertragbar/persönlich, JobTicket, Schülerticket Hessen, Semesterticket, Seniorenticket Hessen, Seniorenticket Hessen Komfort) im Abonnement mit 1x oder 12x Abbuchung, erhalten für die Aktionsmonate Juni, Juli und August 2022 eine automatische Rabattierung (Preisreduktion/Rückerstattung) auf das Vertragskonto. Die Preise der Produkte werden im Aktionszeitraum auf 9,00 Euro (brutto) pro Monat reduziert. Dadurch verringert sich der Lastschrifteinzug im Folgemonat bzw. im Folgejahr.

Zeitliche Beschränkungen bei Abo-Tickets und Jahreskarten fallen im Aktionszeitraum deutschlandweit weg (beispielsweise ist die 9-Uhr-Monatskarte im Abo nun auch vor 9 Uhr gültig).

Der ggf. bestehende Zusatznutzen (z. B. Übertragbarkeit, Mitnahmeregelung, 1.-Klasse-Nutzung) einer gültigen Abo- oder Jahreskarte, ist an die regionale Gültigkeit des Tickets geknüpft, d.h. gilt i.d.R. nur für den jeweiligen Verbund/die jeweilige Tarifregion.

Weitere Informationen finden Sie online unter:

sites.rmv.de/9-euro-ticket

re-fd.de/nahverkehr

lng-fulda.de